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AGBs

Allge­meine Bedin­gun­gen zur Nutzung von Räumen und Inven­tar (AGB)

in der Berg­trotte Oster­fin­gen, Trot­ten­weg 38, 8218 Oster­fin­gen.

Nutzung

Die Nutzung erfolgt zum Zweck der im Vertrag aufge­führ­ten Veran­stal­tung.

Die Berg­trotte Gastro­no­mie AG behält sich vor, Veran­stal­tun­gen abzu­leh­nen, soweit diese den histo­ri­schen und aktu­el­len Charak­ter der Berg­trotte zuwi­der­lau­fen.

Belegt werden ausschliess­lich die im Vertrag beschrie­be­nen Räume, Geräte bzw. Einrich­tungs­ge­gen­stände und Aussen­be­rei­che.

Die Bele­gung weite­rer Räume, Einrich­tun­gen und Gegen­stän­den kann, sofern verfüg­bar, auch während der Veran­stal­tung beim Vermie­ter bzw. einem von ihm beauf­trag­ten Mitar­bei­ter erfol­gen. Der Mieter erklärt sich mit der Nutzung bereit, die entspre­chen­den Nutzungs­ent­gelte unab­hän­gig von einer schrift­li­chen Verein­ba­rung zu zahlen.

Die verein­barte Bele­gungs­zeit für die Einrich­tung, die Veran­stal­tung, den Abbau und die Reini­gung sind einzu­hal­ten. Eine Verlän­ge­rung der Raum­be­le­gung über die verein­barte Bele­gungs­zeit hinaus, ist ausnahms­weise, wenn die Räume nicht ander­wei­tig benö­tigt werden, möglich. Der Mieter erklärt sich, bei über die Vertrags­zeit hinaus­ge­hen­der Bele­gung, bereit, die entspre­chen­den Nutzungs­ent­gelte unab­hän­gig von einer schrift­li­chen Verein­ba­rung zu zahlen.

Die Bewir­tung erfolgt ausschliess­lich durch die Berg­trotte Gastro­no­mie AG.

Aufga­ben des Veran­stal­ters

Der im Vertrag ange­ge­bene Veran­stal­ter versi­chert, dass er nicht im Auftrag eines anderen Veran­stal­ters handelt. Er ist nicht berech­tigt, den Gebrauch der Miet­sa­chen einem Dritten zu über­las­sen oder weiter zu vermie­ten.

Der Veran­stal­ter sorgt für einen ordnungs­ge­mäs­sen Ablauf seines Anlas­ses. Er hat alle ordnungs­be­hörd­li­chen, feuer- und poli­zei­li­chen Vorschrif­ten einzu­hal­ten.

Der Mieter erkennt die gesetz­li­chen Bestim­mun­gen zum Jugend­schutz und über­nimmt die Haftung für deren Einhal­tung. Sofern für die verein­barte Veran­stal­tung eine behörd­li­che Geneh­mi­gung (Verlän­ge­rung der Poli­zei­stunde, Abbren­nen von Feuer­werk, Heli­ko­pter­lan­dung etc.) erfor­der­lich ist, hat der Veran­stal­ter diese der Berg­trotte Gastro­no­mie AG auf Verlan­gen recht­zei­tig vor Veran­stal­tungs­be­ginn nach­zu­wei­sen.

Falls der Veran­stal­ter öffent­lich Musik abspielt, so hat er sich dafür die Lizenz der Suisa zu erwer­ben. Im Freun­des- und Verwand­ten­kreis wird keine Lizenz benö­tigt.

Der Mieter sorgt dafür, dass die zuge­las­sene Perso­nen­zahl der Räum­lich­kei­ten nicht über­schrit­ten wird.

Der Veran­stal­ter sorgt dafür, dass bei Anläs­sen an Sonn- und Feier­ta­gen und nach 22 Uhr die Anwoh­ner weder durch die Veran­stal­tung selbst noch durch deren Gäste und Zulie­fe­rer in ihren Ruhe­be­dürf­nis­sen gestört werden.

Der Veran­stal­ter sorgt für einen sach­ge­mäs­sen Umgang mit den Räum­lich­kei­ten, Einrich­tun­gen und Gegen­stän­den und für die Umset­zung der Weisun­gen der Berg­trotte Gastro­no­mie AG bzw. einem von diesem beauf­trag­ten Mitar­bei­ten­den. Dies gilt insbe­son­dere im Umgang mit den elek­tri­schen- und AV-Anlagen.

Die Nutzung der Räume erfolgt gemäss den im Nutzungs­ver­trag verein­bar­ten Zeiten. Spätere Über­ga­ben und allfäl­lig notwen­dige Nach­bes­se­run­gen werden gemäss Nutzungs­ver­trag dem Mieter verrech­net.

Rück­tritt vom Nutzungs­ver­trag

Die Berg­trotte Gastro­no­mie AG ist berech­tigt, bis zum Über­las­sungs­ter­min jeder­zeit aus wich­ti­gen Gründen vom Vertrag zurück­zu­tre­ten. Im Falle der Ausübung des Rück­tritts­rechts verzich­tet der Veran­stal­ter hiermit unwi­der­ruf­lich auf die Geltend­ma­chung ihm hier­durch ggf. erwach­se­ner Ansprü­che.

Die Berg­trotte Gastro­no­mie AG ist berech­tigt, den Miet­ver­trag ohne Einhal­tung einer Kündi­gungs­frist ausser­or­dent­lich zu kündi­gen, wenn der Veran­stal­ter die Miet­räume entge­gen seiner Verpflich­tung nutzt. Glei­ches gilt, wenn eine solche unbe­fugte Nutzung zu befürch­ten ist.

Der Veran­stal­ter hat der Berg­trotte Gastro­no­mie AG alle Schäden zu erset­zen, die der Berg­trotte Gastro­no­mie AG durch den ausser­or­dent­li­chen Rück­tritt entste­hen.

Mietpreis/Mietpreiszahlung/Rücktrittsrechte

Für die Nutzung der Miet­preis­sa­chen ist eine Entschä­di­gung zu entrich­ten. Die Höhe richtet sich nach der jeweils aktu­el­len Preis­liste zzgl. etwa­iger Sonder­ver­ein­ba­run­gen.

Der Veran­stal­ter erhält nach dem Anlass eine Rech­nung. Diese ist inner­halb von 10 Tagen ohne Abzüge zu beglei­chen.

Soweit eine Voraus­zah­lung fest­ge­setzt wurde, wird dem Veran­stal­ter über den voraus­sicht­li­chen Rech­nungs­be­trag eine Abschlags­rech­nung gestellt, welche spätes­tens 7 Tage vor Beginn der Veran­stal­tung einzu­zah­len ist. Die Akon­to­zah­lung wird bei der Schluss­zah­lung ange­rech­net.

Der Veran­stal­ter kann bis 8 Wochen vor dem Anlass vom Vertrag zurück­tre­ten, die Anzah­lung wird nicht zurück­er­stat­tet.

Bei Rück­tritt nach diesem Zeit­punkt wird zusätz­lich ein Anteil der verein­bar­ten Mindest­kon­su­ma­tion (Miet­preis plus antei­li­ger Menü­preis) nach­fol­gen­der Staf­fe­lung fällig:

bis 6 Wochen vor dem Veran­stal­tungs­be­ginn: 25 %

bis 4 Wochen vor dem Veran­stal­tungs­be­ginn: 50 %

bis 2 Wochen vor dem Veran­stal­tungs­be­ginn: 75 %

Bei einem Rück­tritt inner­halb der letzten beiden Wochen vor dem Veran­stal­tungs­be­ginn ist der volle Miet­preis fällig.

Haftung

Für Wert­sa­chen, Bargeld, Garde­robe und andere Gegen­stände wird von der Berg­trotte Gastro­no­mie AG keine Haftung über­nom­men.

Der Veran­stal­ter haftet insbe­son­dere für Schäden, die durch fahr­läs­si­gen bzw. unsach­ge­mäs­sen Umgang mit gemie­te­ten und einge­brach­ten Einrich­tun­gen und tech­ni­schen Ausstat­tun­gen entste­hen.

Der Veran­stal­ter haftet insbe­son­dere für Schäden, die von Besu­chern der von ihm orga­ni­sier­ten Veran­stal­tung verur­sacht werden, soweit er durch die Art, den Inhalt oder die Gestal­tung der Veran­stal­tung schuld­haft hierzu beigetra­gen hat oder er zumin­dest hätte entspre­chende Schäden vorher­se­hen können und zumut­bare Schutz­mass­nah­men unter­las­sen hat.

Bezeich­nung des Vermie­ters

Vermie­ter ist die Berg­trotte Gastro­no­mie AG, Trot­ten­weg 38, 8218 Oster­fin­gen.

10 Salva­to­ri­sche Klausel

Sollten einzelne Bestim­mun­gen dieser Allge­mei­nen Bedin­gun­gen (AGB) unwirk­sam oder undurch­führ­bar sein oder nach Vertrags­ab­schluss unwirk­sam oder undurch­führ­bar werden, bleibt davon die Wirk­sam­keit dieser Allge­mei­nen Bedin­gun­gen im Übrigen unbe­rührt. An die Stelle der unwirk­sa­men oder undurch­führ­ba­ren Bestim­mung soll dieje­nige wirk­same und durch­führ­bare Rege­lung treten, deren Wirkung der wirt­schaft­li­chen Ziel­set­zung am nächs­ten kommt, die die Vertrags­par­teien mit der unwirk­sa­men bzw. undurch­führ­ba­ren Bestim­mung verfolgt haben. Die vorste­hen­den Bestim­mun­gen gelten entspre­chend für den Fall, dass sich diese Allge­mei­nen Bedin­gun­gen als lücken­haft erwei­sen.

Oster­fin­gen, 11. Juni 2025