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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Version 6. Februar 2024

  1. GEGENSTAND DIESER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
    Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist das Bereitstellen von Veranstaltungsräumlichkeiten sowie die Erbringung weiterer im Zusammenhang mit der Durchführung von Veranstaltungen vereinbarter Leistungen durch die Bergtrotte Gastronomie AG (Bergtrotte Osterfingen).
  2. PFLICHTEN DES AUFTRAGGEBERS
    1. Teilnehmerzahl
      Der Auftraggeber und die Bergtrotte Osterfingen vereinbaren in der Auftragsbestätigung die vorgesehene Anzahl Veranstaltungsteilnehmer (vereinbarte Teilnehmerzahl). Der Auftraggeber gibt der Bergtrotte Osterfingen spätestens sieben (7) Tage 16 Uhr vor der Veranstaltung die fixe Anzahl Veranstaltungsteilnehmer (fixe Teilnehmerzahl) bekannt. Ist die fixe Teilnehmerzahl tiefer als die vereinbarte Teilnehmerzahl, bemisst sich die Vergütung auf der Basis der fixen Teilnehmerzahl. Ist die effektive Anzahl Veranstaltungsteilnehmer tiefer als die fixe Teilnehmerzahl, bemisst sich die Vergütung dennoch auf der Basis der fixen Teilnehmerzahl. Erfolgt keine rechtzeitige Bekanntgabe der fixen Teilnehmerzahl, gilt die Auftragsbestätigung als definitiv. Änderungen von Menus am Anlasstag werden zusätzlich zu den bereits bestätigten Anzahl Menus verrechnet. Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl ist, soweit die hierfür erforderlichen Kapazitäten vorhanden sind, mit Zustimmung der Bergtrotte Osterfingen jederzeit möglich.
    2. Zustandekommen des Vertrages und Vertragsanpassungen
      Der vorliegende Vertrag kommt durch die fristgerechte (Optionsdatum) Annahme der schriftlichen Offerte der Bergtrotte Osterfingen durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme durch den Veranstalter erfolgt durch Gegenzeichnung der schriftlichen Bestätigung der Bergtrotte Osterfingen (schriftlich per Post oder Scan der schriftlichen Auftragsbestätigung und Versendung per E-Mail an die Bergtrotte Osterfingen). Spätere Anpassungen am Inhalt der schriftlichen Bestätigung erfolgen schriftlich oder per E-Mail. Mündliche Abmachungen oder Änderungen sind nicht gültig.
    3. Zahlungskonditionen
      Die Vergütung wird ohne jeden Abzug innert zehn (10) Tagen nach Rechnungsstellung zur Bezahlung fällig. Die Bergtrotte Osterfingen ist berechtigt, vom Auftraggeber bei Unterzeichnung der Auftragsbestätigung oder nach Vereinbarung einen Betrag von bis zu 100 % der voraussichtlichen Vergütung als Vorauszahlung zu verlangen. Die Bergtrotte Osterfingen sendet keine Rechnungen ins Ausland, bei Auftraggebern mit Sitz / Wohnsitz im Ausland werden bis zu 100 % des erwarteten Umsatzes als Vorauszahlung in Rechnung gestellt. Die Schlussabrechnung erfolgt am Ende der Veranstaltung.
    4. Haftung für Zahlung
      Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig der Veranstalter ist, hat der Auftraggeber ebenfalls die Auftragsbestätigung zu unterzeichnen und gilt damit der Bergtrotte Osterfingen gegenüber auch als Auftraggeber. Insbesondere haftet der Auftraggeber mit dem Veranstalter solidarisch für die gesamte Vergütung. Diese Haftung erstreckt sich auf zusätzliche, von den Veranstaltungsteilnehmern bezogene Leistungen, falls nicht ausdrücklich Direktbezahlung vereinbart worden ist.
    5. Stornierung durch den Auftraggeber
      Wird die Veranstaltung aus Gründen, die beim Auftraggeber liegen, storniert, verpflichtet sich der Auftraggeber zum Ersatz folgender Kosten, insofern keine anderweitigen Stornierungsbedingungen im Vertrag festgelegt worden sind:
      • Bis am 90. Tag vor Beginn der Veranstaltung kostenlos.
      • Bei Hochzeiten an Samstagen: Ab dem 270. Tag bis zum 90. Tag vor Beginn 30% des voraussichtlich entgangenen Umsatzes
      • Ab dem 89. Tag bis zum 60. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 40% des voraussichtlich entgangenen Umsatzes
      • Ab dem 59. Tag bis zum 20. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 60% des voraussichtlich entgangenen Umsatzes
      • Ab dem 19. Tag bis zum 10. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 80% des voraussichtlich entgangenen Umsatzes
      • Ab dem 9. Tag vor Beginn der Veranstaltung: 100% des voraussichtlich entgangenen Umsatzes

      Soweit in der schriftlichen Bestätigung keine Angaben zu den Kosten für die vereinbarten Leistungen für Speisen enthalten sind, gelten im vorstehenden Zusammenhang nachfolgende Ansätze:
      • Aperitifanlässe / Imbiss: CHF 30.00 pro vereinbarte Person
      • Mittag- oder Abendessen: CHF 80.00 pro vereinbarte Person
    6. Reduzierung der Teilnehmeranzahl
      Die Bergtrotte Osterfingen ist berechtigt, bei Abweichungen der Teilnehmeranzahl 2 Wochen vor der Veranstaltung von mehr als 10 % der vereinbarten Teilnehmerzahl die gemeldete Gästeanzahl zu verrechnen.
  3. BEGINN UND ENDE DER VERANSTALTUNG
    Beginn und Ende der Veranstaltung werden in der Auftragsbestätigung vereinbart. Nachträgliche Änderungen der vereinbarten Zeiten bedürfen der Zustimmung der Bergtrotte Osterfingen.
  4. SERVICE UND SERVICEZEITEN
    Als ordentliche Servicezeiten gelten die von der Bergtrotte Osterfingen publizierten Öffnungszeiten. Längere Öffnungszeiten gelten als Überzeit, für welche die Bergtrotte Osterfingen eine behördliche Überzeitbewilligung einholen muss. Die Kosten für die Bewilligung sind in den Preislisten der Bergtrotte Osterfingen aufgeführt. Der Zeitaufwand des Personals ausserhalb der ordentlichen Servicezeiten wird zu den Stundenansätzen verrechnet, die in den Preislisten der Bergtrotte Osterfingen bzw. in der schriftlichen Bestätigung aufgeführt sind.
  5. SPEISEN UND GETRÄNKE
    Im Rahmen der Veranstaltung werden Speisen und Getränke ausschliesslich durch die Bergtrotte Osterfingen angeboten. Drittanbieter sind nicht zugelassen. Werden Speisen und Getränke ohne schriftliche Zustimmung der Bergtrotte Osterfingen durch den Veranstalter / Auftraggeber angeboten, ist die Bergtrotte Osterfingen berechtigt, den entgangenen Umsatz dem Veranstalter / Auftraggeber zu berechnen.
  6. OPTIONSDATEN
    Optionsdaten sind für beide Parteien bindend. Die Bergtrotte Osterfingen ist berechtigt, nach Ablauf der Optionsdaten ohne weiteres über die reservierten Veranstaltungsräumlichkeiten anderweitig zu verfügen.
  7. HAFTUNG UND VERLUSTE FÜR SCHÄDEN
    1. Verlust und Schäden
      Der Auftraggeber haftet der Bergtrotte Osterfingen für Verluste und Schäden an festem und mobilem Inventar, die durch seine Mitarbeiter und / oder Veranstaltungsteilnehmer verursacht werden.
    2. Ablehnung von Haftung für eingebrachte Gegenstände
      Die Bergtrotte Osterfingen lehnt jede Haftung für Verluste von oder Schäden an vom Auftraggeber bzw. von den Veranstaltungsteilnehmern eingebrachten Gegenständen ab.
    3. Verwendung von Dekorationsmaterial
      Ohne ausdrückliche Zustimmung der Bergtrotte Osterfingen darf kein zusätzliches Dekorationsmaterial verwendet werden. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das von ihm mit Zustimmung der Bergtrotte Osterfingen verwendete Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Vorschriften entspricht. Die Haftung gegenüber der Feuerpolizei liegt beim Auftraggeber. Vom Auftraggeber mitgebrachtes Dekorationsmaterial muss nach Ende der Veranstaltung umgehend wieder abgeholt werden. Nicht abgeholtes Dekorationsmaterial wird auf Kosten des Auftraggebers von der Bergtrotte Osterfingen entsorgt. Es ist dem Auftraggeber / Veranstalter untersagt, an den durch die Bergtrotte Osterfingen zur Verfügung gestellten baulichen und technischen Einrichtungen irgendwelche Veränderungen vorzunehmen. Für besondere Anlässe, wie z. B. Ausstellungen, dürfen Einbauten und Einrichtungen nur mit vorgängiger schriftlicher Genehmigung der Bergtrotte Osterfingen erstellt werden. Vitrinen und Reklameflächen dürfen nicht verdeckt oder entfernt werden.
  8. BEIZUG VON DRITTEN/ AUSLAGENERSATZ
    Die Bergtrotte Osterfingen ist berechtigt, die Erfüllung ihrer Pflichten aus dem Vertrag zur selbstständigen Ausführung an Dritte zu übertragen. Die Bergtrotte Osterfingen verpflichtet sich in diesem Fall zur sorgfältigen Auswahl und Instruktion dieser Dritten. Sämtliche Drittleistungen werden dem Auftraggeber mit einem Koordinationszuschlag von 15% weiter verrechnet. Der Auftraggeber / Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass die Vorgaben gemäss Vertrag und den vorliegenden AGB sämtlichen durch ihn zugezogenen Dritten (Orchester, Unterhalter, Band, Aussteller, Dekorateur etc.) bekannt sind und durch diesen Dritten eingehalten werden. Soweit die Bergtrotte Osterfingen für den Auftraggeber technische Einrichtungen oder sonstige Leistungen von Dritten beschafft, handelt es im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Bergtrotte Osterfingen sämtliche Auslagen und Verwendungen, die die Bergtrotte Osterfingen in richtiger Ausführung gemacht hat, zu ersetzen und die Bergtrotte Osterfingen von den eingegangenen Verbindlichkeiten zu befreien. Der Auftraggeber haftet für eine sorgfältige Behandlung und ordnungsgemässe Rückgabe der in seinem Auftrag gemieteten technischen Einrichtungen.
  9. ABGABE VON GEBÜHREN
    Für Abgaben an Urheberrechte, insbesondere für Musik und Bildmaterial ist der Veranstalter zuständig und bei Benützung kostenpflichtig.
  10. GEWÄHRLEISTUNG
    Störungen an den vom der Bergtrotte Osterfingen zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden vom technischen Dienst der Bergtrotte Osterfingen behoben und berechtigen nicht zu einer Reduktion der Vergütung. Kann eine Störung nicht behoben werden, reduziert sich die Vergütung um den Betrag der Miete für die technische Einrichtung. Weitergehende Ansprüche werden ausdrücklich wegbedungen.
  11. SPEISEN UND GETRÄNKE/ ÄNDERUNGEN IM ANGEBOT
    Speisen und Getränke sind grundsätzlich von der Bergtrotte Osterfingen zu beziehen. Die Bergtrotte Osterfingen behält sich vor, bei kurzfristigen Änderungen im Marktangebot, wie z. B. aufgrund fehlender Waren auf dem Markt oder massiv erhöhter Angebotspreise, ihre Leistungen (Ware oder Preis) anzupassen. Die Bergtrotte Osterfingen verpflichtet sich in diesem Fall, dem Auftraggeber eine gleichwertige Ersatzleistung zu erbringen.
  12. RÜCKTRITT DURCH DIE BERGTROTTE OSTERFINGEN
    Sofern ein Rücktrittsrecht des Auftraggebers innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist die Bergtrotte Osterfingen in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Auftraggeber nach den vertraglich gebuchten Räumen vorliegen und der Auftraggeber auf Rückfrage der Bergtrotte Osterfingen auf ihr Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von der Bergtrotte Osterfingen gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Bergtrotte Osterfingen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Wird die schriftliche Rückbestätigung des Auftraggebers auch nach Verstreichen einer von der Bergtrotte Osterfingen gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Bergtrotte Osterfingen zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist die Bergtrotte Osterfingen berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
    • höhere Gewalt oder andere von der Bergtrotte Osterfingen nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
    • Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. des Auftraggebers oder Zwecks, gebucht werden
    • die Bergtrotte Osterfingen ethische oder moralische Bedenken hat
    • die Veranstaltung geltendes Recht in der Schweiz verletzt
    • die Bergtrotte Osterfingen begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistungen der Bergtrotte Osterfingen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Bergtrotte Osterfingen in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der Bergtrotte Osterfingen zuzurechnen ist.

    Die Bergtrotte Osterfingen hat den Auftraggeber von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Es entsteht kein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz gegen die Bergtrotte Osterfingen, ausser bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Bergtrotte Osterfingen.
  13. HAFTUNG DURCH DIE BERGTROTTE OSTERFINGEN
    Die Bergtrotte Osterfingen ist dem Veranstalter / Auftraggeber nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder ausservertraglicher Schädigung haftbar. Der Verschuldensnachweis obliegt dem Veranstalter / Auftraggeber. Jede weitere Haftung wird ausdrücklich wegbedungen.
  14. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
    Das vorliegende Vertragsverhältnis untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht. Als Gerichtsstand wird Schaffhausen vereinbart.